Die Milchkontrolle

Für die Garantie einer einheitlichen Leistungsfeststellung im Bereich der Tierzucht, sind einige Gesetze, Verordnungen und Richtlinien erlassen worden.
Folgend sind die relevantesten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien kurz aufgeführt. Weiterhin stehen Ihnen die pdf-Dokumente zum Download hier zur Verfügung.

  • Das Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechtes und die Verordnung über Zuchtorganisationen regeln Bestimmungen und Anforderungen für Züchter und Zuchtorganisationen landwirtschaftlicher Nutztiere, um die Leistungsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung zu verbessern. Dementsprechend ist in diesem Gesetz die Notwendigkeit der Durchführung von Leistungsprüfungen für Zuchttiere festgelegt.
  • Die Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchwertfeststellung bei Rindern regelt für die Durchführung der Milchkontrolle die Grundsätze.
  • Die Richtlinie über die Milchleistungs- und Qualitätsprüfungen bei Rindern  organisiert die Zuständigkeiten, sowie die Arbeitsanweisungen und Prüfungsverfahren der Milchkontrolle im Bereich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Durchführung

Die Kontrollverbände sind von den Zuchtorganisationen mit der Durchführung der Milchkontrolle beauftragt. Die dort angestellten LeistungsprüferInnen führen auf allen Mitgliedsbetrieben elf Milchkontrollen pro Jahr durch. Dabei wird für jede im Betrieb gemolkene Kuh sowohl die Milchmenge erfasst als auch eine für das Gemelk repräsentative Milchprobe gezogen. Dabei arbeiten die LeistungsprüferInnen mit spezieller Software auf Smartphones oder Tablets und richten sich nach den speziellen Arbeitsanweisungen zur MLP-Richtlinie, die Sie hier finden. Weitere tierzüchterisch relevante Daten, wie zu den Kalbungen und Tierabgängen werden ebenfalls dokumentiert.

Die Milchproben werden jeweils im angegliederten Milchlabor analysiert. Die Proben werden auf den prozentualen Fett- und Eiweißgehalt untersucht sowie der Harnstoffwert und die Anzahl somatischer Zellen bestimmt. Neue Analysewerte wie BHB oder Fettsäuren werden in die Untersuchung integriert.

Anschließend werden alle ermittelten Daten und Analyseergebnisse der Milchproben zu einem Datensatz zusammengefasst und an die VIT (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.) übermittelt. Dort erfolgt eine Prüfung der eingehenden Daten und anschließend eine Datenverarbeitung. In der Datenverarbeitung werden die Daten zu Ergebnissen aufbereitet und ein Zwischenbericht mit allen Informationen zur durchgeführten Prüfung erstellt. Diese Informationen sind ebenso tagesaktuell über das online Herdenmanagementsystem NETRIND verfügbar. Weiterhin sind diese Daten für die Zuchtwertschätzung und bei Herdbuchtieren für die Herdbuchführung in der „Rinderdatenbank“ verfügbar.